WAS VERSTEHEN WIR WIRKLICH UNTER…
…Barrierefreiheit?
(nach Meyer / Kieslinger)
Barrierefreiheit, also die Beseitigung von Barrieren gesellschaftlicher Teilhabe, ist der Kern inklusiver Prozesse. Dabei sind bei weitem nicht nur infrastrukturelle Barrieren wie fehlende Rampen gemeint. Insgesamt lassen sich nach Meyer & Kieslinger fünf Zugangsbarrieren unterscheiden, die soziale Teilhabe behindern:
- räumliche, einschließlich digitale Barrieren ( z. B. Treppen, nicht-barrierefreie Webseiten)
- sprachliche Barrieren (z. B. durch komplexe Fachsprache, Fremdwörter, fehlende Verdolmetschung)
- soziale Barrieren (z.B. Berührungsängste, Vorurteile, Diskriminierung)
- aufgabenbezogene Barrieren (z. B. in Sportarten, welche nur mit bestimmten körperlichen oder kognitiven Fähigkeiten überhaupt ausgeübt werden können)
- institutionelle Barrieren (z. B. Zugangsvoraussetzungen für Mitgliedschaften in Vereinen)