Inklusion und Vielfalt

WAS VERSTEHEN WIR WIRKLICH UNTER…

…Barrierefreiheit?

(nach Meyer / Kieslinger)

Barrierefreiheit, also die Beseitigung von Barrieren gesellschaftlicher Teilhabe, ist der Kern inklusiver Prozesse. Dabei sind bei weitem nicht nur infrastrukturelle Barrieren wie fehlende Rampen gemeint. Insgesamt lassen sich nach Meyer & Kieslinger fünf Zugangsbarrieren unterscheiden, die soziale Teilhabe behindern:

  • räumliche, einschließlich digitale Barrieren ( z. B. Treppen, nicht-barrierefreie Webseiten)
  • sprachliche Barrieren (z. B. durch komplexe Fachsprache, Fremdwörter, fehlende Verdolmetschung)
  • soziale Barrieren (z.B. Berührungsängste, Vorurteile, Diskriminierung)
  • aufgabenbezogene Barrieren (z. B. in Sportarten, welche nur mit bestimmten körperlichen oder kognitiven Fähigkeiten überhaupt ausgeübt werden können)
  • institutionelle Barrieren (z. B. Zugangsvoraussetzungen für Mitgliedschaften in Vereinen)
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